AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-190e8d3ee9a-7660d9f8bff06005) · Abgerufen am 14.09.2026 00:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-511094-2024/

Pförtner- und Sicherheitsdienste Bürgeramt

Notice-ID: ted-511094-2024 · Procedure-ID: 3b7b94c1-a4ef-4ca8-8145-07532d6eeeb0

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Frankfurt am Main, Stadtkämmerei, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
23.08.2024
Frist (Submission)
25.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Montag bis Sonntag: 24-Stunden-Dienst; Näheres siehe Leistungsbeschreibung — Circa drei Monate vor und bis zu einer Woche nach einer Wahl; Montag bis Freitag: 16-Stunden-Dienst (16.00 Uhr - 08.00 Uhr); Samstag, Sonntag und hessische Feiertage: 24-Stunden-Dienst. Zu den Aufgaben zählen die Sicherung der Wahlunterlagen durch Kontrollgänge, Überprüfung der Eingangstüren und der Fenster zur Abwehr sowie die Prävention von Einbruch und Diebstahl. Näheres siehe Leistungsbeschreibung

Lose

2 Lose — alle Lose Pflicht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2029

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).