AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 mit Beladung für den Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, Lkr. Straubing-Bogen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, Mallersdorf-Pfaffenberg
- Veröffentlicht
- 23.08.2024
- Frist (Submission)
- 10.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144213 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 554.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 , wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-5, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis. — Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 , wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-5, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis. — Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 , wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-5, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
- Geschätzter Wert
- 135.000 €
Los 2 — Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
- Geschätzter Wert
- 360.000 €
Los 3 — Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
- Geschätzter Wert
- 360.000 €
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.