AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
LeadBuyer Ausschreibung 2025 Elektroinstallationsmaterial
Stammdaten
- Auftraggeber
- Thüga Aktiengesellschaft, München
- Bezugsberechtigte
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
- Veröffentlicht
- 04.08.2025
- Frist (Submission)
- 04.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 31681410 — Elektrische Ausrüstung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 72.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die ESWE Versorgungs AG schreibt im Auftrag der Thüga-Gruppe den gebündelten Bedarf der Bezugsberechtigten Gesellschaften der Thüga Aktiengesellschaft (siehe Anlage) auf der Grundlage der Sektorenverordnung (SektVO) aus. Gemeinsam mit ihren Partnern bildet die Thüga-Gruppe den größten kommunalwirtschaftlichen Verbund in Deutschland. Zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit gehört es, Autonomie und Selbstständigkeit der Partner zu erhalten. Gleichzeitig sorgt die Bündelung der Bedarfe und die Einbringung in die Gruppe für Wettbewerbsstärke und Zukunftsfähigkeit. Im Bereich der Beschaffung arbeiten die Partner auf der Ebene der Thüga-Gruppe eng zusammen um Synergieeffekte sinnvoll zu nutzen. Die abzuschließenden Rahmenverträge werden mit der Thüga Aktiengesellschaft geschlossen. Die nach den Rahmenverträgen teilnahmeberechtigten Beteiligungsunternehmen bestellen ihre Bedarfe auf dieser Grundlage eigenverantwortlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.09.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.