AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 02:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-513531-2025/

BLB NRW BI / WE1646 / Schloß Holte-Stukenbrock / LAFP / Sanierung Baracken / Fachplanung TGA und Elektro

Notice-ID: ted-513531-2025 · Procedure-ID: 6fdb4b13-431e-4925-b509-75957b7eb54a

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Stammdaten

Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld, Bielefeld
Veröffentlicht
05.08.2025
Frist (Submission)
05.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Bielefeld, schreibt Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung zur Sanierung von Baracken auf dem Gelände des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) NRW aus. Auf dem Gelände der LAFP befinden sich 8 Baracken aus dem Jahr 1959, die zusammen ein denkmalgeschütztes Ensemble bilden. Die eingeschossigen Bauten sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr den heutigen energetischen Anforderungen. Die zu planende Maßnahme umfasst die komplette Sanierung inklusive der energetischen Ertüchtigung der Baracken.

Vertragslaufzeit

Beginn
16.12.2025
Ende
31.08.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).