AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eb0d6aa6f-6e5902f2ea8c7241) · Abgerufen am 16.10.2026 06:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-518797-2026/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Werkstattbedarf und Schutzausrüstung sowie Durchführung zugehöriger Dienstleistungen

Notice-ID: ted-518797-2026 · Procedure-ID: 04c19980-4a00-4aa4-91ab-62ef7badc6ca

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Forschungsverbund Berlin e.V., Berlin
Veröffentlicht
24.07.2026
Frist (Submission)
25.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
43800000 — Bergbau- und Bohrgeräte
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Werkstattbedarf und Schutzausrüstung sowie Durchführung zugehöriger Dienstleistungen im Zeitraum vom 01.10.2026 bis 30.09.2030. Nutzer dieser Rahmenvereinbarung sind die sieben Institute sowie die gemeinsame Verwaltung des Forschungsverbund Berlin e.V. Benötigt werden 2.684 Artikel und Dienstleistungen (insgesamt 21.214 Stück) gem. des beigefügten Preisblattes. Bei den Stückangaben im Preisblatt handelt es sich um eine Schätzmenge. Die Höchstmenge enstpricht der Schätzmenge.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).