AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/18cf0b80-a7b6-488f-9686-bcf56dd8c872) · Abgerufen am 06.08.2026 23:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-519070-2026/

Simulation und Expertendienstleistung für das Systemdesign von Bahnenrgiever-sorgungsnetzen

Notice-ID: ted-519070-2026 · Procedure-ID: 38fe3299-724a-4e1f-8fe0-464a4ac936e1

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Energie GmbH (Bukr 31), Frankfurt Main
Veröffentlicht
23.07.2026
Frist (Submission)
30.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71314000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Geschätztes Rahmen-Volumen
2.000.000 €
Rahmen-Maximum
4.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Simulation und Expertendienstleistung für das Systemdesign von Bahnergieversorgungsnetzen. Die Leistungen betreffen insbesondere EMT-Analysen, Hochspannungssimulationen, systemtechnische Beratung, Modellierung, Simulation, Messdatenbewertung, Schutz- und Leittechnik sowie Beratung zu Versorgungslösungen im bundesweiten Netzgebiet der DB Energie.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
31.03.2031
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).