AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für die Bundespolizei in Fuldatal
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 27.07.2026
- Frist (Submission)
- 10.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von ca. 9.045,07 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von ca. 627.709,83 m². — Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von ca. 18.564,72 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von ca. 1.962.306,50 m². — Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von ca. 4.985,90 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von ca. 338.535,05 m². — Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt ca. 4.482,35 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen). Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt ca. 9.134,54 m² Glasfläche (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen). Die Reinigung der Außenjalousien umfasst insgesamt ca. 88,30 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen). Die jährliche Reinigungsgesamtfläche der Außenjalousien beträgt 353,20 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2027
- Ende
- 31.05.2031
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 143 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.