AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wartung von Sportgeräten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle, Braunschweig
- Veröffentlicht
- 27.07.2026
- Frist (Submission)
- 31.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 50700000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die Prüfung von Sportgeräten und Geräteraumtoren in Sporthallen der Stadt Braunschweig. Das LV ist auf 4 Lose verteilt und beinhaltet ca. 291 Geräteraumtore und 762 Sportgeräte in 60 Liegenschaften. Los 1-3 beinhaltet ausschließlich festinstallierte Sportgeräte. — Die Ausschreibung beinhaltet die Prüfung von Sportgeräten und Geräteraumtoren in Sporthallen der Stadt Braunschweig. Das LV ist auf 4 Lose verteilt und beinhaltet ca. 291 Geräteraumtore und 762 Sportgeräte in 60 Liegenschaften. Los 1-3 beinhaltet ausschließlich festinstallierte Sportgeräte — Die Ausschreibung beinhaltet die Prüfung von Sportgeräten und Geräteraumtoren in Sporthallen der Stadt Braunschweig. Das LV ist auf 4 Lose verteilt und beinhaltet ca. 291 Geräteraumtore und 762 Sportgeräte in 60 Liegenschaften. Los 1-3 beeinhaltet ausschließlich festinstallierte Sportgeräte — Die Ausschreibung beinhaltet die Prüfung von Sportgeräten und Geräteraumtoren in Sporthallen der Stadt Braunschweig. Das LV ist auf 4 Lose verteilt und beinhaltet ca. 291 Geräteraumtore und 762 Sportgeräte in 60 Liegenschaften. In den Kindergärten sind festinstallierte und mobile Sportgeräte zu prüfen.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 01.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 57 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nds. beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.