AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/ed9a8dbd-f903-421f-806e-a413185b06c4) · Abgerufen am 06.08.2026 01:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-522413-2026/

Betrieb von Gigabit-Netzen in Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann, Sonnenbühl

Notice-ID: ted-522413-2026 · Procedure-ID: ed9a8dbd-f903-421f-806e-a413185b06c4

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
OEW Breitband GmbH, Ehingen
Veröffentlicht
24.07.2026
Frist (Submission)
04.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64214400 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Geschätzter Wert
14.942.614 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Auftraggeberin ist die OEW Breitband GmbH (OEW BB). Die OEW BB errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die OEW BB als Auftraggeberin (AG) erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend § 3 Nr. 61 TKG) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend § 3 Nr. 61 TKG auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF – Programm „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtline 2.0) erfolgt. In einzelnen Kommunen werden parallel dazu Adresspunkte über das „weiße Flecken“ und „hellgraue Flecken“ Programm erschlossen bzw. sich in der Erschließung befinden. Diese Adresspunkte sind in einem anderen Netzbetriebsvertrag enthalten und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Zuwendungsbescheid E-Az.: 832.6/10-25 11BW20199 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Zuwendungsbescheid E-Az.: 4-8433.6/182 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. — Los 2 umfasst die Kommunen Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann. Auftraggeberin ist die OEW Breitband GmbH (OEW BB). Die OEW BB errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die OEW BB als Auftraggeberin (AG) erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend § 3 Nr. 61 TKG) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend § 3 Nr. 61 TKG auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF – Programm „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtline 2.0) erfolgt. In einzelnen Kommunen werden parallel dazu Adresspunkte über das „weiße Flecken“ und „hellgraue Flecken“ Programm erschlossen bzw. sich in der Erschließung befinden. Diese Adresspunkte sind in einem anderen Netzbetriebsvertrag enthalten und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Zuwendungsbescheid E-Az.: 832.6/10-25 11BW20199 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Zuwendungsbescheid E-Az.: 4-8433.6/182 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 Sonnenbühl DGF

Geschätzter Wert
8.813.794 €

Los 2 — Los 2 Dettingen/Erms, Bad Urach, Hülben u.a . DGF

Geschätzter Wert
6.128.819 €

Vertragslaufzeit

Periode
282 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).