AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Neubau Feuerwehrgerätehaus - Objektplanung Gebäude und Innenräume

Notice-ID: ted-523329-2024 · Procedure-ID: 67885db5-d648-41d6-9707-b4b1973326d5

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Dahme, Grömitz
Veröffentlicht
09.08.2024
Frist (Submission)
09.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Dahme plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit, nach dem heutigen Stand der Planungen, zunächst einbezogener Polizeistation. Aktuell laufen die finalen Abstimmungen mit dem Land Schleswig-Holstein zum Umzug der Polizeistation von Grube nach Dahme. Sollte sich im weiteren Planungsprozess herausstellen, dass die Polizeistation nicht nach Dahme umzieht, so entfallen ca. 100 m² BGF. Der Personalbestand der Freiwilligen Feuerwehr Dahme beläuft sich Stand 2023 auf 30 aktive Mitglieder (10 Frauen, 20 Männer). Zukünftig soll die Wehr auf 45 aktive Einsatzkräfte (15 Frauen, 30 Männer) aufgestockt werden. Das schmale, aus den Flurstücken 24/1 und 24/4 bestehende Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr Dahme liegt unmittelbar hinter dem Landesschutzdeich. Das ebene Geländeniveau liegt knapp über dem Meeresspiegel. Durch die Erschließung der Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge über die Zufahrt des öffentlichen Parkplatzes ergeben sich Kreuzungspunkte der ausrückenden Einsatzkräfte mit dem öffentlichen Straßenverkehr. Gerade in den Sommermonaten ist tourismusbedingt mit viel Verkehrsbewegung zu rechnen. Zusätzlich zum PKW-Verkehr werden Fußgänger über zwei Fußwege aus dem Wohngebiet in Richtung Strand geführt. Auch die Anzahl der Fußgänger nimmt in den Sommermonaten zu. Großkronige Bäume und Buschwerk entlang der Straße schränken die Sicht der abfahrenden Einsatzfahrzeuge in den Straßenraum ein. Die schriftliche Inaussichtstellung der Ausnahme vom Bauverbot nach § 82 LWG liegt der Verwaltung bereits vor. Aktuell befindet sich der Bebauungsplan für das zukünftige Plangebiet in Aufstellung. Für die KG 300 werden ca. 2,0 Mio. € netto und auf die KG 400 ca. 0,7 Mio. € netto veranschlagt. Die o.g. Gesamtkosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich die Leistungen in allen Leistungsphasen auszurichten haben. Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen umgesetzt haben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121010283 eingestellt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).