AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Beseitigung Bahnübergang Peterswörth - Planung Ingenieurbauwerke, TWP und Techn. Ausrüstung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Dillingen a.d.Donau
- Veröffentlicht
- 02.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Der Landkreis Dillingen a.d. Donau plant die Beseitigung des derzeit höhengleichen Bahnüberganges an der Kreisstraße DLG 17 bei Peterswörth. Planungen für eine Straßenüberführung am bisherigen Kreuzungspunkt stießen aufgrund der resultierenden Höhe bei der Bevölkerung auf Widerstand. Das Bauwerk in direkter Nahe zu Peterswörth beeinträchtigt mit den Anschlussrampen das Landschaftsbild des ansonsten ebenen Geländes. Der vorgesehene Lärmschutz auf der Brücke verstärkt diese Wirkung. Der bestehende schienengleiche Bahnübergang soll deshalb zu einer Eisenbahnüberführung umgebaut werden. Zur Eingriffsminimierung in die erforderliche Grundwasserwanne sind die Anbindungen nach Peterswörth und zum Sportplatz in ihrer Lage zu verschieben. Die Kreisstraße DLG 17 wird auf einer Streckenlänge von ca. 1,05 km umgebaut. Der bestehende Espangraben ist aufgrund der Grundwasserwanne in seiner Lage zu verschieben und im Bereich der Straßenquerungen zu verrohren. Die im Zuge der Machbarkeitsuntersuchung ermittelten Grobkosten belaufen sich auf rd. 13 Mio. € brutto Gesamtbaukosten. Weitere Details zur Maßnahme sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Aufgabe werden nachfolgende Planungsleistungen benötigt: -Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Gruppe 6 (LPH 1-4 + Besondere Leistungen), -Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (LPH 1-4 + Besondere Leistungen) sowie -Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anl.Gr. 1+4 (LPH 1-4 + Besondere Leistungen); Im Zuge der Vorplanung sind detaillierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen anzustellen, die die Grundlage für Vereinbarungen gem. § 3 und § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) bilden. Hierbei sind detaillierte Variantenbetrachtungen einer Eisenbahnüberführung gegenüber einer Straßenüberführung zu vergleichen und zu bewerten.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 122 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor