AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau 4-zgige Grundschule als Komplettleistung Karlsruher Straße / Mannheimer Straße 35, Funktionalausschreibung
Stammdaten
- Auftraggeber
- LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH, Leipzig
- Veröffentlicht
- 21.08.2026
- Frist (Submission)
- 17.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Realisierung des Bauvorhabens "Neubau barrierefreie 4-zügige Grundschule mit Hort und einer 2-Feld-Sporthalle (Option)". Der Standort liegt in 04209 Leipzig (Grünau), Karlsruher Str./Mannheimer Str., auf den Flurstücken 1496, 1490/2, 1756, 1755. Das Gebäude ist als Sonderbau, Gebäudeklasse 5 einzustufen. Das Bauwerk ist überwiegend 3-geschossig (EG + 2 OG) mit Teilunterkellerung, einer Gebäudehöhe von ca. 13 m über Gelände und Flachdach (mind. 2 % Gefälle). Bezugshöhe ist 120,90 m NN = OKFF Erdgeschoss für Schule und Sporthalle (Option). Wesentliche Kennwerte: BGF: ca. 8.300 m² (Schule) / ca. 2.500 m² (Sporthalle) BRI: ca. 32.200 m³ (Schule) / ca. 17.400 m³ (Sporthalle) Kapazität: 448 Schüler, ausgelegt für bis zu 538 Schüler (inkl. 20 % Überbelegung) Die Vergabe erfolgt als Pauschalpreisvertrag mit Planungsleistungen mit dem Ziel einer vollständigen, funktionsfähigen Gesamtleistung inklusive Koordination aller erforderlichen Gewerke, Schnittstellen und Nachweise. Die konkreten Anforderungen und Qualitäten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.11.2026
- Ende
- 31.01.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.