AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.06.2026 23:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-5254-2025/

Landratsamt Lörrach -Planung und Bau - Reinigungsdienstleistungen in 2 Losen

Notice-ID: ted-5254-2025 · Procedure-ID: a6ff4b57-c833-478b-b450-69117ff059d3

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Lörrach -Planung & Bau-, Lörrach
Veröffentlicht
04.01.2025
Frist (Submission)
18.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
325.550 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gebäude-Unterhaltsreinigung in 2 Losen

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Unterhaltsreinigung der Liegenschaften in Los 1

Erfüllungsort
Lörrach, Kandern und Weil am Rhein
Geschätzter Wert
180.080 €

Los 2 — Los 2

Erfüllungsort
Lörrach
Geschätzter Wert
145.470 €

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Beginn
01.06.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).