AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/528950-2026) · Abgerufen am 02.09.2026 18:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-528950-2026/

Planungsleistungen Wärmenetz Feuerbach

Notice-ID: ted-528950-2026 · Procedure-ID: 4264d02a-dbc0-4579-8134-1f75feaa4509

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Stuttgart GmbH
Veröffentlicht
30.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Projekt "Wärmenetz Feuerbach" soll den Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach mit erneuerbarer Wärme versorgen. Das Versorgungsgebiet im Projekt "Wärmenetz Feuerbach" ist in der kommunalen Wärmeplanung als Wärmenetzeignungsgebiet - in vertiefter Untersuchung ausgewiesen. Das Gebiet umfasst einen Wärmebedarf von ca. 31,2 GWh/a bei einer Anschlussquote von 100%. Im Projekt soll vorrangig ein Holzfeuerungskessel zum Einsatz kommen. Zur Spitzenlastabdeckung und Redundanz soll dabei über einen Biogas-Kessel erfolgen. Daneben kommt auch die Nutzung der lokal vorhandenen erneuerbaren Quellen Luft in Betracht. Der Förderantrag für BEW-Modul 1 - Teil 2 wurde am 17.02.2026 gestellt. Die Bewilligung der Förderung ist Voraussetzung für die Realisierung des Projekts "Wärmenetz Feuerbach". Das Vergabeverfahren dient dazu, die dafür erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
01.01.2035
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ringhofer & Partner GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).