AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/156405) · Abgerufen am 02.09.2026 12:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-530232-2026/

Erdarbeiten, Wasserhaltung, Wasserbauarbeiten, Straßenbauarbeiten, Landschaftsbauarbeiten

Notice-ID: ted-530232-2026 · Procedure-ID: d4b99485-8e47-4e4b-8d82-19b158367171

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Stammdaten

Auftraggeber
Emschergenossenschaft
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
15.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ökologische Verbesserung Nord Im Rahmen des Bauschnitts ÖV Nord sind die folgenden Leistungen vorgesehen: - Rückbau von bestehenden Betonsohlschalen und sonstigen Befestigungen - Erdbauarbeiten zur Herstellung des neuen Gewässerquerschnittes - Herstellung der Ersatzaue mittels Sohlsubstrat - Herstellung von Sicherungen im Gewässer (bspw. Sohlengleite) - Anbindung und Neugestaltung von Einleitungen - Anpassung zweier Durchlässe zur ökologischen Durchgängigkeit - Vegetationstechnische Arbeiten - Wegebau Neubau von Fuß- und Radwegen - Bodenabfuhr über Rahmenvertrag EG

Vertragslaufzeit

Beginn
31.10.2026
Ende
01.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).