AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) für die Feuerwehr Neustadt (Hessen)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Neustadt (Hessen)
- Veröffentlicht
- 02.09.2024
- Frist (Submission)
- 18.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Los 1: Lieferung eines Fahrgestells zum Aufbau eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) gemäß Leistungsbeschreibung. Los 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) gemäß Leistungsbeschreibung. Los 3: Lieferung von Feuerwehrtechnischer Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) gemäß Leistungsbeschreibung. — Los 1: Lieferung eines Fahrgestells zum Aufbau eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) gemäß Leistungsbeschreibung. Los 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) gemäß Leistungsbeschreibung. Los 3: Lieferung von Feuerwehrtechnischer Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) gemäß Leistungsbeschreibung. — Los 1: Lieferung eines Fahrgestells zum Aufbau eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) gemäß Leistungsbeschreibung. Los 2: Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) gemäß Leistungsbeschreibung. Los 3: Lieferung von Feuerwehrtechnischer Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) gemäß Leistungsbeschreibung.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.