AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 21:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-531164-2025/

Deutschland – Call-Center – Rahmenvertrag Front Desk

Notice-ID: ted-531164-2025 · Procedure-ID: e2e6f9bd-3888-4bb8-b26b-fa810c3bf6bd

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
BITMARCK Holding GmbH — BITMARCK Beratung GmbH — BITMARCK Technik GmbH
Veröffentlicht
13.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79512000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Auftraggeber (AG) sind die BITMARCK Technik GmbH und die BITMARCK Beratung GmbH, welche ab 01.09.2025 im Wege einer Verschmelzung gemeinsam als BITMARCK GmbH firmieren. Im Folgenden ist einheitlich von dem Auftraggeber die Rede, womit jedoch immer die jeweiligen vorgenannten Unternehmen der BITMARCK Unternehmensgruppe gemeint sind. Auftragnehmer (AN) ist der Dienstleister, der als erfolgreicher Bieter aus der Ausschreibung hervorgeht. Endanwender sind Mitarbeiter derzeitiger und ggf. künftig hinzukommender Kunden des Auftraggebers (gesetzliche Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen) sowie Mitarbeiter der Unternehmenseinheiten der BITMARCK Unternehmensgruppe, die sich via Telefon, Ticketsystem, E-Mails und Chat mit IT-spezifischen Anforderungen (sog. Requests), Störungsmeldungen (sog. Incidents) und Fragen (sog. Requests for Information, RFI) an den Front Desk wenden. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Entgegennahme und Bearbeitung der Calls als 1st-Level-Support ("Catch & Dispatch"). Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Akkodis Germany IT Services GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).