AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Smart Network Logistik, Tragwerksplanung Logistikzentrum
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Bonn AöR, Bonn
- Veröffentlicht
- 12.08.2025
- Frist (Submission)
- 11.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) plant mit dem Smart Logistic Network (SLN) die Umstellung der Warenlogistik auf ein Fahrerloses Transportsystem (FTS). Das SLN besteht aus dem Neubau des Logistikzentrums, einem Logistiktunnel, den Anbindungsbauwerken an Neu- und Bestandsbauten sowie dem FTS-System. Das neu geplante Logistikzentrum steht in räumlichen Zusammenhang mit dem Abfallhof des UKB. Hier sollen Waren angeliefert und im Wesentlichen über den geplanten Versorgungstunnel verteilt werden. Abfälle aus den Kliniken und Instituten werden auf dem gleichen Wege zum Abfallhof gebracht und dort zentral entsorgt. Über Containerwaschanlagen werden die verschiedenen Container im Logistikzentrum gereinigt und anschließend wieder in den Nutzungskreislauf gebracht. Ausgehend vom Logistikzentrum erschließt das Tunnelsystem in einem 1. Realisierungsschritt das Gebäude ZAEMP -Zentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (Geb. 45), das Versorgungszentrum (Geb. 50), das Gebäude Apotel (Geb. 53), hier im genaueren den Bereich der Apotheke, und den Neubau des Herzzentrums (Geb. 25). Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Tragwerksplanung für den Neubau des Logistikzentrums.
Vertragslaufzeit
- Verlängerungsoption
- bis zu 99× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.