AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 09:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-532747-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – SW Steinburg - Generalplanerleistungen Neubau Umspannwerk Itzehoe-West

Notice-ID: ted-532747-2025 · Procedure-ID: e18f26d4-fac3-42f6-b737-500dc21d9235

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Steinburg GmbH
Veröffentlicht
14.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Es handelt sich hierbei um eine fachbereichübergreifende Planungsaufgabe (verschiedene Leistungsbilder). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Generalplaner hat zunächst die Erstellung der Genehmigungsunterlagen für den Neubau des Umspannwerks (3.Bauabschnitt) zu erbringen (Stufe 1). Im Anschluss sind die weiteren Planungsleistungen entsprechend HOAI-Leistungsphasen 5-7 (Stufe 2) zu erbringen. Anschließend ist die Umsetzung der baulichen Maßnahmen entsprechend HOAI-Leistungsphase 8 zu planen und zu begleiten (Stufe 3). Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Planungsleistungen entsprechend HOAI-Leistungsphase 9 zu erbringen (Stufe 4). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind somit alle General-Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 in allen maßgeblichen Leistungsbildern sowie sämtliche Leistungen von Sonderfachleuten, die zur Umsetzung des Neubaus erforderlich sind. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsbild bzw. GP-Vertragsentwurf zu entnehmen.

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).