AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E65285862) · Abgerufen am 06.08.2026 18:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-532943-2026/

GV ST 26035 Erweiterung GS Gustorf Mensa OGS - Anbau Vergabe Fachplanung HLS ALG (Leistungsbild Technische Ausrüstung)

Notice-ID: ted-532943-2026 · Procedure-ID: 2a0c26fd-512a-45dc-a6c5-820d0887bdb8

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Grevenbroich, Grevenbroich
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
31.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Aufgrund der steigenden Schülerzahlen plant die Stadt Grevenbroich die Erweiterung der Grundschule Grevenbroich-Gustorf. Im Wesentlichen umfasst dies den Anbau einer Mensa inkl. Küchen- und Nebenräumen. Zudem werden die angrenzenden WC-Anlagen entkernt und der Grundriss neu organisiert. Hierfür wird die Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach § 55 HOAI für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie für bestimmte besondere Leistungen in den Anlagengruppen 1 – 3 und den technischen Anlagen in den Außenanlagen gesucht. Kostenschätzung ALG 1-3 inkl. KG 550: 550.000 Euro (netto).

Vertragslaufzeit

Beginn
15.10.2026
Ende
31.10.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).