AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYNLNX1/documents) · Abgerufen am 05.08.2026 13:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-534598-2026/

Umbau und Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule - hier: Holzbau und Fassade

Notice-ID: ted-534598-2026 · Procedure-ID: d8354ddd-287a-48bc-8bd4-a364d55bd613

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oelde, Oelde
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
03.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45422100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Oelde beabsichtigt, für den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule die Holzbau- und Fassadenarbeiten im Rahmen eines offenen Verfahrens zu beauftragen. Das zweigeschossige Schulgebäude mit Unterkellerung wurde 1956 als einhüftige Flurschule in Massivbauweise errichtet, ein Zwischenbau mit Erschließungstrakt 2007. Das Schulgelände ist ringsherum durch Stabgitterzaunelemente und Bauzaunelemente eingezäunt. Das Schulgebäude liegt zurückgesetzt an der öffentlichen Straße "Zur Axt" und ist über eine Zu-fahrt in Form eines Wendehammers erschlossen. Ausschließlich für den Baubetrieb wird durch die Baustelleneinrichtung die Zufahrtsrichtung im Wendekreis temporär geändert.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).