AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E98892683) · Abgerufen am 25.09.2026 21:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-534755-2026/

Verlängerung VMware Lizenzen 2026-2029

Notice-ID: ted-534755-2026 · Procedure-ID: 4d645a3d-2951-4394-bd25-4dbcff8150e4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Aalen - Amt für IT und Digitalisierung
Veröffentlicht
29.07.2026
Frist (Submission)
27.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48218000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
353.944 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die zentrale Serverinfrastruktur der Stadt Aalen sowie der städtischen Schulen basiert weitgehend auf einer virtualisierten Rechenzentrumsumgebung auf Basis von VMware vSphere. Im Zuge der Übernahme von VMware durch Broadcom Inc. wurde die Lizenzierung auf ein ausschließlich zeitlich befristetes Subscriptionmodell umgestellt. Die bestehenden Lizenzen enden gestaffelt im Jahr 2026. Die Laufzeiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Ermittlung eines Handelspartners zum Abschluss eines Subscriptionlizenz-Vertrags mit einer Laufzeit von drei Jahren. Im Rahmen der Neubeschaffung sollen die bislang unterschiedlichen Laufzeiten auf ein einheitliches Vertragsende harmonisiert werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
22 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).