AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/301434) · Abgerufen am 21.08.2026 04:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-535138-2026/

Sammlung und Verwertung von Alttextilien aus der Stadt Rosenheim

Notice-ID: ted-535138-2026 · Procedure-ID: a7af032c-6515-4f13-848c-89ba4f3feaa1

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rosenheim
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
02.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gestellung von derzeit 27 Sammelcontainern an öffentlichen Containerstandplätzen und am Wertstoffhof der Stadt Rosenheim zur Erfassung von Alttextilien. Bedarfsgerechte Leerung dieser Sammelcontainer. Übernahme und Transport der Alttextilien sowie deren ordnungsgemäße Vorbereitung zur Wiederverwendung, Verwertung und Vermarktung einschließlich der Aussortierung und der fachgerechten Entsorgung der anfallenden Sortierreste gemäß den geltenden abfall- und umweltrechtlichen Vorschriften. Die Stadt Rosenheim hat derzeit Einwohner 67.045 (Stand 01.01.2026). Die Fläche der Stadt beträgt 37,22 km².

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
31.01.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).