AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.06.2026 19:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-535643-2025/

Lagerlogistik Erzgebirgsklinikum und Tochtergesellschaften

Notice-ID: ted-535643-2025 · Procedure-ID: 0f7322ce-14d8-4d48-99c6-2977c053d179

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Stammdaten

Auftraggeber
Erzgebirgsklinikum gGmbH, Annaberg-Buchholz
Veröffentlicht
17.07.2025
Frist (Submission)
22.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
63120000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Erzgebirgsklinikum gGmbH, Chemnitzer Straße 15, 09456 Annaberg-Buchholz, vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Koch (nachfolgend und in den gesamten Vergabeunterlagen bezeichnet als: „Erzgebirgsklinikum“ oder „Klinikum“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt die Vergabe eines Vertrages über Lagerlogistik für medizinisches Verbrauchsmaterial im Kommissionsmodell für das Klinikum und seine Tochtergesellschaften. Die Beauftragung soll spätestens zum 01.04.2026 erfolgen und ist zunächst auf vier (4) Jahre befristet; dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption um vier (4) weitere Jahre nach näherer Maßgabe von § 2 Absatz 2 der Anlage 4 Vertragsbedingungen zu.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).