AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rohrpostanlage Bauteil VSZ, SOM, ZSG
Stammdaten
- Auftraggeber
- Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH, Aurich
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- Frist (Submission)
- 11.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45350000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Beschaffung umfasst die Lieferung, Montage, Programmierung, Inbetriebnahme und betriebsfertige Übergabe einer vollständigen Rohrpostanlage. Eingeschlossen sind sämtliche erforderlichen Komponenten, Zubehörteile und Systemerweiterungen sowie die Werk- und Montageplanung auf Grundlage der modellbasierten Ausführungsplanung nach HOAI (BIM). Das Rohrpostkonzept dient der bedarfsgerechten Erschließung des Neubaus der Zentralklinik Ostfriesische Meere in Georgsheil. Vorgesehen sind insgesamt zehn Linien: eine Linie für das VSZ, eine Linie für die ZSG und acht Linien für den Bereich SOM. Drei der SOM-Linien sind für die Anbindung des Labors vorgesehen. Davon fungiert eine Linie als Serviceleitung mit direkter Verbindung zum Labor; zwei weitere Linien bündeln die Verbindungen der übrigen Leitungen von der Zentrale zum Labor. Technischer Umfang ca. 2.770 m Rohrleitung 505 Rohrbögen 34 Frontladestationen 3 Laborstationen mit Mehrfachempfang 1 Mehrfachversandstation 35 Weichen 1 Zentrale für 9 Leitungen 10 Förderpumpen Die einzelnen Positionen und Leistungsbestandteile sind im Leistungsverzeichnis (LV) detailliert beschrieben.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.