AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e88376230-549d37bf3ef8c0fb) · Abgerufen am 05.08.2026 23:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-536163-2026/

Rahmenvereinbarung Spezialtransporte der Stadt Leipzig

Notice-ID: ted-536163-2026 · Procedure-ID: 69d6c059-4532-4848-b32c-adcfb4ac9311

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
08.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98392000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Verkehr & Logistik
Rahmen-Höchstwert
330.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über den Transport und das Vertragen von Schwerlasten, Gefahrgut, Chemikalien und anderen Gegenständen mit besonderem Gewicht, besonderen Abmessungen oder besonderen Eigenschaften in und zwischen Objekten der Stadt Leipzig. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung wird auf 330.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer festgesetzt. Der Vertrag endet vorzeitig bei Erreichen des angegebenen Höchstwertes. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Mindestabnahmemenge garantiert wird.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
76 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).