AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY5RYTTMX5E14/documents) · Abgerufen am 08.08.2026 23:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-536257-2026/

Entsorgung von Textilien

Notice-ID: ted-536257-2026 · Procedure-ID: b9c5ad5e-1453-4930-8d39-49f4c7a467d5

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Dachau, Dachau
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
01.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist eine Dienstleistung im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft, die der Erfüllung der gesetzlich verpflichtenden Sammlung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dient. Die vertragliche Laufzeit erstreckt sich vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 und kann optional dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Leistung umfasst die Abholung von Alttextilien an allen Recyclinghöfen (RH) im Landkreis Dachau mit einem jährlichen Gesamtvolumen von ca. 545 Tonnen, welches sich auf ca. 520 Tonnen Kleidung und 25,5 Tonnen Schuhe aufteilt. Als Anforderung gilt die Spezialisierung des Auftragnehmers auf die Verwertung von Alttextilien.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
21 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).