AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYTTYA40K8/documents) · Abgerufen am 06.08.2026 03:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-536547-2026/

Beschaffung von Performance-PCs für den CAD-Unterricht an berufsbildenden Schulen

Notice-ID: ted-536547-2026 · Procedure-ID: 005e816b-3637-4c2d-858d-1de4f6c4477d

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Hildesheim, Hildesheim
Veröffentlicht
17.07.2026
Frist (Submission)
17.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30214000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von 160 Performance-PCs für den CAD-Unterricht an berufsbildenden Schulen. Die Systeme sollen in schulischen Unterrichtsumgebungen eingesetzt werden, in denen CAD-Anwendungen für Konstruktion, Planung, Modellierung und technische Visualisierung genutzt werden. Hierfür werden Arbeitsplatzsysteme benötigt, die gegenüber Standard-PCs eine erhöhte Leistungsfähigkeit, eine stabile Systemumgebung sowie eine zuverlässige Nutzung im laufenden Unterrichtsbetrieb ermöglichen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
18 Tage
Bürgschaft
erforderlich
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).