AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.07.2026 16:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-537579-2024/

Kanalreinigung und TV-Inspektion im AZV-Verbandsgebiet

Notice-ID: ted-537579-2024 · Procedure-ID: 71985807-c825-4290-8b23-c2ec039b7816

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Stammdaten

Auftraggeber
AZV Südholstein, Hetlingen
Veröffentlicht
06.09.2024
Frist (Submission)
10.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90491000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Durchführung von Kanalreinigung und TV-Inspektion von Haltungen, Schächten, und Kanälen im Schmutz- und Niederschlagswassernetz

Lose

5 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Ortsnetze im Bereich des Amtes Pinnau, Hetlingen und Haseldorf

Erfüllungsort
Rellingen

Los 2 — Barmstedt, Groß Offenseth-Aspern, und Bokholt-Hanredder

Erfüllungsort
Barmstedt

Los 3 — Glückstadt, Herzhorn und Blomesche Wildnis

Erfüllungsort
Glückstadt

Los 4 — Seeth-Ekholt, Ellerhoop, Hemdingen, Bevern und Hasloh

Erfüllungsort
Seeth-Ekholt

Los 5 — Heist, Bilsen, Lentföhrden und Langeln

Erfüllungsort
Heist

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).