AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/101/tenderId/25706) · Abgerufen am 19.08.2026 22:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-537585-2026/

Neubau einer Aufzugsanlage

Notice-ID: ted-537585-2026 · Procedure-ID: a9a89d70-b96b-4ec8-9d89-aca7d1fc83bb

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement, Hannover
Veröffentlicht
03.08.2026
Frist (Submission)
15.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45313100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es ist beabsichtigt den Neubau der Oberschule Pestalozzi auf dem Gelände des Schulzentrums Anderten zu errichten. Der nicht unterkellerte, zweigeschossige Neubau mit Innenhof wird als Holztafelbau mit aussteifenden Stahlbeton-Kernen errichtet. Gegenstand der Ausschreibung ist der Neubau einer Aufzugsanlage im massiven Schacht: Neubau eines Personenseilaufzuges gem. EN 81-20, ohne Maschinenraum, 1,0 m/s, 2-flügelige Teleskopschiebetüren, Ausstattung barrierefrei, 1000 kg, 2 Haltestellen, Wartung.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.07.2027
Ende
30.06.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nieders. beim Nieders. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr u. Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).