AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BWI Schiffshebewerk Niederfinow (Süd) alt – 2025
Stammdaten
- Auftraggeber
- WSA - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gemäß VV-WSV 2101 §7 N.1 wird am Schiffshebewerk Niederfinow Süd jedes sechste Jahr eine Bauwerksprüfung durchgeführt. Hierzu sind alle - auch die schwer zugänglichen - Bauwerksteile unter Benutzung aller erforderlichen Hilfsgeräte handnah zu untersuchen. Die Bauwerksprüfung beurteilt den Zustand der Bauwerke hinsichtlich der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit, soweit dies für die Sicherheit und Ordnung der Bauwerke und deren Verkehrssicherheit erforderlich ist. Das Objekt wurde in 13 Inspektionsbereiche aufgeteilt. Diese sind unter Berücksichtigung der Sperrzeiten bzw. in Abstimmung mit dem WSA abzuarbeiten. Die BWI wird nach derzeitigem Planungsstand von 2025 bis 2027 durchgeführt. Hierzu wird die handnahe Prüfung hinsichtlich Bündelung sowie Arbeitsaufwand entsprechend unterteilt. Im Jahr 2025 werden nach Möglichkeit alle nichtsperrbaren Anlagenteile geprüft. Diese Prüfungen werden mittels Hubsteiger sowie durch vermehrten Einsatz von Industriekletterer realisiert. Im Rahmen der planmäßigen Wintersperre 2026 soll der Trog, die Straßenbrücke, Vermessungsarbeiten usw. durchgeführt werden. Hierzu ist eine umfangreiche Trockenlegung erforderlich, welche durch den Bauhof in Unterstützung mit dem ABz. durchgeführt wird. Weiterhin werden parallel zur BWI erforderlichen Unterhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Funktionstauglichkeit am Schiffshebewerk durchgeführt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 16.06.2025
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
WSA - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel, Eberswalde
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.