AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYDYTW0ELX6G/documents) · Abgerufen am 08.08.2026 12:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-538312-2026/

Fördermaterialien (NScP) Bände 1-4 "Die Textprofis

Notice-ID: ted-538312-2026 · Procedure-ID: 1c125a63-fcee-4213-aac2-cfed819eaac1

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreteun durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Stuttgart
Veröffentlicht
03.08.2026
Frist (Submission)
03.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
22000000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Klimaneutraler Druck, Verarbeitung und Versand der Fördermaterialien des Programms "Die Textprofis" (Bände 1-4) an Schulen in Baden-Württemberg. Mengenstufe 1: 14.000 Stück je Band Mengenstufe 2: 15.000 Stück je Band Mengenstufe 3: 18.000 Stück je Band Mengenstufe 4: 20.000 Stück je Band Mengenstufe 5: 22.000 Stück je Band Der Versand erfolgt im Oktober und Februar eines Jahres an voraussichtlich ca. 150 bis 300 Schulen in Baden-Württemberg.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).