AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
SV-JWA-250813-001 - TW - RV Retrofit NTS 2026, Demontage-und Transportleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, München
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
- Frist (Submission)
- 16.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Stadtgebiet München sind bis zu 150 Netztrafostationen pro Jahr für den Einbau der neuen Anlagentechnik frei zu machen. Die Kernaufgabe der ausgeschriebenen Leistung liegt dabei im Ausbringen des Bestandstrafos. Es handelt sich um Öl-Transformatoren in den Leistungsklassen von 315 - 630 kvA mit einem Gewicht von 1,5 - 2,5 Tonnen. Die Trafos sind in den Betriebsräumen auf Schienen montiert und stehen meist in Ölwannen oder über entsprechenden Ölgruben. Zum Ausbringen der Trafos sind die Trafos von den Anschlüssen zu trennen und die Fixierung auf den Schienen zu lösen. Um die Trafos ausbringen zu können ist es nötig diesen in der Station zu bewegen und über Hindernisse, wie Stufen oder Kabelschächte, zu manövrieren. Die nötigen Vorbereitungen, wie das Abdecken von Kabelschächten, das Bauen von Rampen oder Podesten sowie die Wahl des Transport- und Hebewerkzeugs ist zwingend für jede Ausbringung vor Ort zu planen und mit den Projektleitern abzustimmen. Die Trafos werden ins Lager Neufahrn gefahren, wo entschieden wird ob der Trafo in ein Retrofitprogramm oder den Entsorgungsweg überführt wird. Bis dahin gilt der Trafo als Betriebsmittel und nicht als Abfall und wird als funktionierendes Betriebsmittel transportiert
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.02.2026
- Ende
- 01.02.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.