AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E35916389) · Abgerufen am 29.08.2026 22:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-538834-2025/

Fahrrad-Leasing für Beschäftigte im Verbund der Knappschaft Kliniken

Notice-ID: ted-538834-2025 · Procedure-ID: bcd84033-be6b-40ff-98f2-229b21576a79

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Stammdaten

Auftraggeber
Knappschaft Kliniken MVZ Süd GmbH, Püttlingen
Veröffentlicht
17.08.2025
Frist (Submission)
15.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66114000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
1.965.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Überlassung von Fahrrädern an Beschäftigte des Verbundes der Knappschaft-Kliniken im Rahmen eines Leasingmodells in Form einer Rahmenvereinbarung. Leasingnehmer wird der jeweilige Arbeitgeber des Beschäftigten. Die Leasingraten werden, sofern einzelvertraglich oder tarifvertraglich zulässig, von den Beschäftigten, welche das Angebot nutzen im Wege einer Brutto-Gehaltsumwandlung getragen, andernfalls ist im Einzelfall die Begleichung der Leasingrate aus Nettoentgelt möglich. Aufgrund der Anzahl der Beschäftigten wird ein Volumen von ca. 600 Einzel-Leasingverträgen erwartet. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die Übernahme von Leasing und Versicherung der Fahrräder, Bereitstellung und Betrieb eines Online-Portals für die Abwicklung des fahrrad-Leasing, Bereitstellung von zwei Online-Rechnern mit denen die Beschäftigten die finanziellen Auswirkungen des Fahrradleasings nachvollziehen können, Serviceleistungen (Wartung, Reparatur, Fuhrparkmanagement, Servicehotline, Begleitung der Implementierung) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse. Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der teilnehmenden Auftraggeber die Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Abrechnung der Kosten und Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgen jeweils zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem Auftragnehmer. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Beschäftigten, welche die Leistung in Anspruch nehmen, tragen jeweils alle Kosten für das geleaste Rad. Die Abrechnung erfolgt im Wege einer Gehaltsumwandlung. Soweit der jeweils anzuwendende Tarifvertrag es zulässt, erfolgt die Umwandlung vom Bruttogehalt andernfalls im Einzelfall aus dem Nettoentgelt. Für die Durchführung der Entgeltumwandlung in der Entgeltabrechnung erfolgt eine manuelle Eingabe der erforderlichen Daten unter Verwendung bereits vorhandener Lohnarten durch Vertreter der Auftraggeber in die Entgeltabrechnungssoftware. Der Vertrag wird pauschal für alle Beschäftigten abgeschlossen. Die Beschäftigten entscheiden selbstständig, ob sie das Angebot zum Abschluss von Einzelleasingverträgen in Anspruch nehmen. Geplanter Leistungsbeginn ist der 01.03.2026. Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von 48 Monaten abgeschlossen und endet zum 28.02.2030. Die auf der Vereinbarung basierenden Einzel-Leasingverträge haben eine fixe Laufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit der Einzelleasingverträge können die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überdauern. Die Betreuung durch den Auftragnehmer endet mit Ablauf des letzten Einzelleasingvertrages. Keine Mindestabnahmemenge. Für die Versicherung werden Mindestbedingungen vorgegeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
138 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).