AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag für Sprecher-/ Nachvertonungskabinen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsche Welle, Standort Bonn, Bonn
- Veröffentlicht
- 15.08.2025
- Frist (Submission)
- 16.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 44211110 — Baumaterialien
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 264.705 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Sprecher-/ Nachvertonungskabinen für die Hauptstandorte der DW in Bonn und Berlin, sowie für die, von der DW betriebenen Auslandsstandorte. Da sich das Anforderungsprofil an den Hauptstandorten von denen in den Auslandsstudios unterscheidet, wird die Ausschreibung in zwei Lose aufgeteilt. — Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Sprecher-/ Nachvertonungskabinen für die Hauptstandorte der DW in Bonn und Berlin, sowie für die, von der DW betriebenen Auslandsstandorte. Da sich das Anforderungsprofil an den Hauptstandorten von denen in den Auslandsstudios unterscheidet, wird die Ausschreibung in zwei Lose aufgeteilt.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Sprecher-/ Nachvertonungskabinen an den DW-Standorten Bonn und Berlin
- Geschätzter Wert
- 63.045 €
Los 2 — Sprecherkabinen für Auslandsstandorte
- Geschätzter Wert
- 201.660 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2025
- Ende
- 31.10.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 45 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.