AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5713/documents) · Abgerufen am 02.08.2026 08:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-539391-2025/

Planung und Neubau des Feuerwehrhauses Gschwend

Notice-ID: ted-539391-2025 · Procedure-ID: a3692fba-fefe-4d2e-bd6a-1d394e45eca0

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Gschwend, Gschwend
Veröffentlicht
14.08.2025
Frist (Submission)
15.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Gschwend beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem im Lageplan ersichtlichen Grundstück. Der Bauplatz liegt am Ortseingang von Gschwend, an der Bundesstraße B298. Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Straßenäcker", in dem das geplante Grundstück für den Neubau des Feuerwehrhauses sich befindet, wird derzeit erstellt. Das dem Neubau Feuerwehrhaus zur Verfügung stehende Baugrundstück wird eine Fläche von ca. 2.300 m² aufweisen. Die Erschließung des gesamten Grundstücks soll in Laufe des Jahres 2025 erfolgen. Innerhalb des Feuerwehrhauses ist ein Feuerwehr-haus mit 4 Fahrzeugboxen geplant. Insgesamt soll das neue FW-Haus für folgende Personenanzahl ausgelegt werden: 70 FW-Männer, 17 FW-Frauen und 26 Jungen und Mädchen der Jugendfeuerwehr. Dieses soll der heute gültigen DIN 14092 entsprechen. Der genaue Bedarf kann dem beigefügten Feuerwehrbedarfsplan entnommen werden. Im Außenbereich sind eine Übungsfläche und 37 Parkplätze angedacht. Die notwendigen Maßnahmen Hochbau sollen funktional sowie wirtschaftlich geplant und baulich umgesetzt werden - eine modulare Bauweise ist ausdrücklich gewünscht. Die Räumlichkeiten sollen einen optimalen, funktionalen Betrieb gewähr-leisten. Ebenfalls soll das Gebäude gut in das neu erschlossene Baufenster eingebunden werden. Besonderheiten: Die Planung des FW-Hauses wird zeitweise parallel zur Erstellung des B-Plans erfolgen, so dass es eine enge Abstimmung mit den Behörden bedarf. Mit dem Bauen kann erst begonnen werden, nachdem die Förderanträge (ZFeu und Ausgleichsstock) genehmigt wurden. Die Anträge hierfür müssen auf Basis einer aussagekräftigen Entwurfsplanung spätestens im Januar 2026 eingereicht werden.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).