AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY66Z/documents) · Abgerufen am 18.08.2026 13:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-540373-2026/

Online-Wahlsystem Sozialwahl 2029

Notice-ID: ted-540373-2026 · Procedure-ID: d0d34ee2-bdc2-4db4-9e22-e9102d7b8726

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Stammdaten

Auftraggeber
Techniker Krankenkasse, Hamburg
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
31.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb des Online-Wahlsystems sowie die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Online-Wahlsystems zur Durchführung der Online-Wahl 2029 für die Krankenkassen einschließlich aller hierfür erforderlichen Leistungen. Der Wahlzeitraum der Online-Wahl bestimmt sich nach § 48 SVWO und endet am Wahltag (nach den Erfahrungen der letzten Sozialwahlen voraussichtlich Mittwoch, dem 30.05.2029, 23:59:59 Uhr - Ende der Stimmabgabe). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Wahlzeitraum bei einzelnen oder allen Krankenkassen verschiebt oder verlängert. In diesem Fall hat der AN das Online-Wahlsystem auf Anforderungen der jeweiligen Krankenkassen für die Wahldurchführung in dem veränderten Wahlzeitraum zur Verfügung zu stellen. Das Online-Wahlsystem muss die Anforderungen des SGB IV, der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (insbesondere der Regelungen der §§ 47 ff. im Hinblick auf die Online-Wahl, vgl. auch Bundesrats-Drucksache 231/26) und der Technischen Richtlinie BSI TR-03169 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in der jeweils geltenden Fassung vollständig erfüllen. Der Auftragnehmer (AN) schuldet die in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen beschriebenen Leistungen. Die Leistungen umfassen insbesondere: a) Projektmanagement und Projektkoordination, b) Bereitstellung und Anpassung des Online-Wahlsystems, c) Entwicklung und Integration der Authentifizierungsverfahren, d) Durchführung/Unterstützung aller erforderlichen Tests und Zertifizierungen, e) Bereitstellung und Betrieb der erforderlichen IT-Infrastruktur, f) Herstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Online-Wahlsystems, g) Schulung der Mitarbeitenden der Krankenkassen sowie der Wahlausschüsse, h) technischer Support während des Wahlzeitraums (24/7), i) die auf Veranlassung der jeweiligen Online-Wahlleitung vom Online-Wahlsystem durchzuführende Auszählung der abgegebenen Online-Stimmen und Bereitstellung der Ergebnisdaten (§ 54 SVWO), j) Bereitstellung und Durchführung der Ende-zu-Ende-Verifizierung, k) Archivierung und nach Ablauf der wahlrechtlichen Aufbewahrungsfristen Löschung von Daten, l) Dokumentation aller Leistungen, m) Nachwahl-Leistungen. Das Online-Wahlsystem muss den Wahlrechtsgrundsätzen der freien, geheimen und öffentlichen Wahl (§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) entsprechen. Das System muss insbesondere gewährleisten: a) die Geheimhaltung der Stimmabgabe (Wahlgeheimnis), b) die Authentizität und Integrität der abgegebenen Stimmen, c) die Ende-zu-Ende-Verifizierbarkeit des Wahlvorgangs, d) den Schutz vor Mehrfachabstimmungen, e) die Anonymisierung der Eingangsreihenfolge der Wahlkennzeichen, sodass ein Rückschluss auf die Identität der Wählenden anhand der Reihenfolge der gespeicherten Stimmen ausgeschlossen ist, f) die Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 in Verbindung mit der harmonisierten Norm EN 301 549. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit vollständiger Erfüllung aller vertraglichen Pflichten. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).