AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
KG480 / Gebäudeautomation - Kulturschule Gelsenkirchen, Am Schalker Verein 9+11, 45888 Gelsenkirchen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Gelsenkirchen, Gelsenkirchen
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
- Frist (Submission)
- 13.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45317000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Referat für Hochbau und Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen plant folgende Maßnahme: Für die Kulturschule in Gelsenkirchen ist ein Neubau mit Aula und Mensa sowie einer Dreifach-Sporthalle geplant. Der Neubau soll nach dem Lernhauskonzept als dreigeschossiges Gebäude (Erdgeschoss + zwei Obergeschosse ohne Untergeschoss) errichtet werden. In die Gesamtkonzeption sind das bestehende, unter Denkmalschutz stehende Schalthaus sowie hinsichtlich der Außenanlage der Bastionsplatz und der Festplatz an der Europastraße integriert. Das Gebäude ist als Passivhaus konzipiert und erfüllt die entsprechenden energetischen Standards. Geplant sind u.a ca. : Hauptpositionen mit Mengenangaben (gerundet): Menge: Einheit: Leistung 9 St Automationsschwerpunkte ca. 99 St Raumautomationsregler ca. 609 St Sensoren (Messwertgeber, Wächter, Begrenzer, Melder) ca. 55 St Ventile ca. 23 St Schaltschrankfelder (Innenaufstellung) ca. 11 St Schaltschrankfelder (Outdoor-Variante) ca. 113.000 m Elektrische Leitungen und Kabel ca. 1.200 m LWL-Kabel ca. 6.100 m Kleinverlegesysteme (Klammern, Sammelhalter, Rohre) ca. 300 m Trassen ca. 250 St Brandschutzklappen in modularen BSK-Netzwerken
Vertragslaufzeit
- Periode
- 432 Tage
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.