AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Um- und Erweiterungsbau Gymnasium Bad Doberan
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Rostock, Bad Doberan
- Veröffentlicht
- 05.08.2026
- Frist (Submission)
- 04.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45214200 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
- ca. 280 m² befestigte Flächen, 144 m Einfassungen sowie 1 Stahlüberdachung aufnehmen bzw. abbrechen - ca. 1.080 m³ Boden lösen und lagern; Boden- und Entsorgungsarbeiten sowie Baum- und Strauchrodungen - ca. 310 m³ Oberboden liefern und auf ca. 2.050 m² Vegetationsflächen andecken - ca. 1.300 m² Pflaster- und Plattenflächen einschließlich Unterbau, Einfassungen und Anschlüssen - ca. 92 Stützwinkelelemente einschließlich Ecken, 51 Sitzblöcke und 5 Blockstufen - Entwässerungsrinnen und Abläufe sowie ca. 290 m Entwässerungs- und Dränleitungen - ca. 30 m³ Spielsand sowie ca. 475 m² wasserdurchlässiger EPDM-Sportbelag einschließlich Markierungen - ca. 130 m Doppelstabmatten- und Ballfangzaun, 3 Toranlagen sowie 5 freitragende Zaunabschlüsse - 10 Pollerleuchten, 4 Lichtbauelemente und 1 Energiestele einschließlich Kabelanlage - Fahrradgarage, Sitz- und Tischelemente, 31 Fahrradanlehnbügel, Abfallbehälter, Sauberlaufzonen, Hochwasserschott sowie Geländer und --- Calisthenics-Anlage, 2 Bolzplatztore, Streetballständer, Tischtennisplatte, Slackline und Podeste einschließlich Fundamente und Abnahme - 23 Bäume und Solitärsträucher, 449 Sträucher, 86 Stauden und Gräser sowie ca. 1.550 m² Rasenfläche
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 08.12.2026
- Ende
- 25.06.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.