AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/543664-2026) · Abgerufen am 16.08.2026 07:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-543664-2026/

Objektplanungsleistungen Busbetriebshof Göttingen

Notice-ID: ted-543664-2026 · Procedure-ID: b334e96d-8583-4e7e-b9c5-fed5164efc17

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Stammdaten

Auftraggeber
Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH
Veröffentlicht
05.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
3.032.250 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die zu beauftragenden Planungsleistungen beziehen sich auf das folgende Leistungsbild: Objektplanung - Gebäude und Innenräume - Grundleistungen gemäß § 34 Abs. 4 HOAI, Anlage 10 Nr. 10.1 linke Spalte, Leistungsphasen 1-9 Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (siehe unten). - Inklusive umfassender integrativer Betrachtung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes und dessen Berücksichtigung vom Beginn der Planung bis zur Umsetzung und Baufertigstellung. - Besondere Leistungen gemäß § 34 Abs. 4 HOAI, Anlage 10 Nr. 10.1 rechte Spalte: - LPH 2: Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung - Weitere besondere Leistungen können bei Bedarf vom Auftraggeber beauftragt werden. Alle Leistungsbilder jeweils inklusive umfassender integrativer Betrachtung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes und dessen Berücksichtigung vom Beginn der Planung bis zur Umsetzung und Baufertigstellung.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
AREP · AREP Architectes · Ingérop Deutschland GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).