AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Objektplanungsleistungen für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhauses (KJH) Nahariyastr.19, 12309 Berlin-Lichtenrade
Stammdaten
- Auftraggeber
- Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Lichtenrade, Berlin
- Veröffentlicht
- 11.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Strukturelle Zusammenlegung des „Kinder- und Jugendhauses“(KJH) in der Nahariyastr. 19, des Familienzentrums und des Quartiersmanagements und Entstehung von Räumen für quartiersdienliche Nutzungen. Das KJH soll in seiner Gestalt erhalten bleiben, jedoch energetisch und technisch saniert werden. Die Raumbedarfe für das Quartier und das Familienzentrum sollen über einen 2-geschossigen Anbau auf dem jetzigen Parkplatz entlang der Nahariyastraße gedeckt werden. Darüber hinaus sollen im Anbau, aktuell im KJH nicht barrierefrei zugängliche Räume im UG ersetzt werden. Die Baukosten (KG 200 - KG 700) werden mit ca. 4.77 Mio € brutto beziffert und es ist beabsichtigt, diese zu einem Großteil aus zwei Förderprogrammen bereitzustellen. Durch das Planungsbüro bzw. Planungsteam sind folgende Leistungsbilder zu bearbeiten: - Grundleistungen der Objektplanung in der Honorarzone III gem. HOAI 2021 (§ 34ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 10) in den Leistungsphasen 1 – 9 sowie besondere Leistungen und Beratungsleistungen Mit Auftragserteilung werden die Leistungsphasen 1 – 4 beauftragt. Es besteht die Option zur Fortführung der weiteren Leistungsphasen in Abhängigkeit der Bereitstellung der finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der optionalen Leistungen besteht nicht
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.