AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5D8QL/documents) · Abgerufen am 19.10.2026 20:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-54441-2024/

24 E 70020 - TUC, verschiedene Institute Leibnizstraße, Brandschutz 3.BA, Bodenbelagsarbeiten Geb. 1820

Notice-ID: ted-54441-2024 · Procedure-ID: 71defbaf-e6b4-43d5-ac34-3432fbdb97ab

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Clausthal-Zellerfeld
Veröffentlicht
25.01.2024
Frist (Submission)
26.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
63.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

TU Clausthal, verschiedene Institute Leibnizstraße Brandschutz in verschiedenen Gebäuden, 3. BA Bodenbelagsarbeiten Gebäude 1820 Bauabschnitt 1, Aufnahme Beläge in Teilbereichen Prüfen der Bestandsestriche Estrich 100 m2 Bodenbelag Elastisch 250 m2 Bodenbelag Nadelvlies 350 m2 Bauabschnitt 2, Aufnahme Beläge in Teilbereichen Prüfen der Bestandsestriche Estrich 40 m2 Bodenbelag Elastisch 40 m2 Bauabschnitt 3, Aufnahme Beläge in Teilbereichen Prüfen der Bestandsestriche Bodenbelag Elastisch 40 m2 Bodenbelag Nadelvlies 75 m2

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).