AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Landkreis Göttingen - Vergabe der Durchführung der notärztlichen Versorgung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Göttingen, Osterode am Harz
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
- Frist (Submission)
- 21.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 75252000 — Öffentliche Verwaltung
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Notärztliche Besetzung des Notarztstandort Bad Lauterberg (Am Zoll 6-7, 37431 Bad Lauterberg im Harz) an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Die Rettungsmittel (NEF) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung der Notärzte sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes, werden durch die vom Landkreis Göttingen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes Beauftragten bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung. — Notärztliche Besetzung des Notarztstandort Osterode (In der Horst 10, 37520 Osterode am Harz) an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche, Die Rettungsmittel (NEF) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung der Notärzte sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes, werden durch die vom Landkreis Göttingen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes Beauftragten bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 71 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.