AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ec9dd7dff-ca2ff524950ef68) · Abgerufen am 01.09.2026 01:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-548173-2026/

B0009 Brücke Königsbrücker Straße Los 1 Ingenieurbau

Notice-ID: ted-548173-2026 · Procedure-ID: 6f730008-6af1-4ded-9b40-3409af80ecd0

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Stammdaten

Auftraggeber
AGG, best. aus Landeshauptstadt Dresden/Straßen- u. Tiefbauamt u. Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Dresden
Veröffentlicht
07.07.2026
Frist (Submission)
08.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221110 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
15.243.810 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abbruch Brücken Zug a+b+c mit Stützwänden: 5.200 m³ Rückbau Bestandsbauwerke Neubau Brücken Zug a+b+c mit Stützwänden: 17.000 m³ Baugrube herstellen; 21.000 m³ Bauwerkshinterfüllung herstellen; 190 m Ortbetonpfahl herstellen; 6.000 m³ Stahlbeton herstellen; 900 m² Spundwandprofile; 200 m Stabanker; 320 t Stahlträger - Schweißprofile; 250 m³ Stahlbeton-Halbfertigteile Fahrbahnplatte; 250 m³ Ortbetonergänzung Fahrbahnplatte herstellen Verkehrsanlage: 1.300 m³ Asphaltbefestigung aufnehmen, 2.000 m² Asphaltbefestigung einbauen

Vertragslaufzeit

Beginn
08.02.2027
Ende
04.05.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postanschrift: PF 10 13 64, 04013 Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).