AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www1.muelheim-ruhr.de/node/463286) · Abgerufen am 05.10.2026 00:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-548468-2026/

Ersatzneubau Hallenbad Heißen - Anstrich- und Bodenbelagsarbeiten

Notice-ID: ted-548468-2026 · Procedure-ID: c61633fd-196c-4e86-933d-90c572c97682

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Mülheim an der Ruhr, Mülheim an der Ruhr
Veröffentlicht
06.08.2026
Frist (Submission)
15.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Mülheim an der Ruhr beabsichtigt an der Yorkstraße 2 einen Ersatzneubau für das dort befindliche und abgängige Hallenbad zu errichten. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Leistungen für die Anstrich- und Bodenbelagsarbeiten vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Ausführung von Anstricharbeiten an Wand- und Deckenflächen sowie in den Treppenhäusern und die Ausführung von Bodenbeschichtungen. Die Hauptmengen umfassen: • ca. 1.395 m² Anstrich Wandflächen • ca. 190 m² Anstrich Deckenflächen • ca. 270 m² Anstrich Treppenhäuser • ca. 300 m² Bodenbeschichtungen

Vertragslaufzeit

Beginn
16.11.2026
Ende
19.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).