AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2ebecf53-b250-4267-9280-5083d4b6b0a3) · Abgerufen am 15.08.2026 04:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-550677-2026/

Auswahlverfahren Heigenbrücken - Gigabit-RL 2.0

Notice-ID: ted-550677-2026 · Procedure-ID: 2ebecf53-b250-4267-9280-5083d4b6b0a3

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Heigenbrücken, Heigenbrücken
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
09.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Geschätzter Wert
2.478.000 €
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen Netzes für das Erschließungsgebiet. Hierfür plant, errichtet und betreibt der bezuschlagte Bieter die erforderlichen passiven und aktiven Netzinfrastruktur mit allen nach Regeln der Technik anzuwendenden Tiefbauleistungen und Komponenten, die zur Erschließung der unterversorgten Teilnehmer mit einem hochleistungsfähigen Gigabitnetz erforderlich sind. Details zum Erschließungsgebiet: 423 Adressen gem. Adressliste

Vertragslaufzeit

Periode
84 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).