AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f5b3fdfe4-17256c3bd96edf5) · Abgerufen am 13.08.2026 20:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-550967-2026/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schutzbekleidung zur Brandbekämpfung nach DIN EN 469 für die Branddirektion Leipzig

Notice-ID: ted-550967-2026 · Procedure-ID: 569e6d70-4a7e-4321-8444-a399af1d5127

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
17.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35113400 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.090.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Stadt Leipzig beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schutzbekleidung zur Brandbekämpfung nach DIN EN 469 mit einem max. Auftragsvolumen von 1.090.000,00 € netto für die Branddirektion Leipzig über einen Leistungszeitraum von 2 Jahren abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung verliert unabhängig von der Laufzeit ihre Wirkung, wenn der finanzielle Höchstwert der Rahmenvereinbarung erreicht ist.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
81 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).