AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYPDYY54J5BK/documents) · Abgerufen am 11.08.2026 16:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-551541-2026/

Vorinformation zu einer geplanten Ausschreibung

Notice-ID: ted-551541-2026 · Procedure-ID: 015fa31f-5074-4838-96cb-68e1ebc111bd

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Technisches Betriebsamt -tba, Tübingen
Veröffentlicht
06.08.2026
Frist (Submission)
08.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
18100000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Tübingen beabsichtigt die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Berufs- und Arbeitsbekleidung einschließlich der erforderlichen Veredelungsleistungen (z. B. Bestickung bzw. Bedruckung mit Logos und Kennzeichnungen). Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstausstattung der Beschäftigten sowie die anschließende bedarfsorientierte Nachbeschaffung während der Vertragslaufzeit. Die Beschaffung umfasst verschiedene Bekleidungsarten für unterschiedliche Einsatzbereiche sowie die kontinuierliche Versorgung mit Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).