AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/300530) · Abgerufen am 20.08.2026 05:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-552219-2026/

Objektplanung Freianlagen mit den Leistungsphasen 1-9 und Besondere Leistungen, Paragraph 38ff HOAI 2021

Notice-ID: ted-552219-2026 · Procedure-ID: 41c0c164-b8f9-4d77-8701-024188c6bebc

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rosenheim
Veröffentlicht
21.07.2026
Frist (Submission)
01.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Leistungen nach dem Leistungsbild Objektplanung - Freianlagen (Anlage 11, HOAI 2021) mit den Leistungsphasen 1-9 und Besondere Leistungen. Freianlagenplanung im Zuge der Errichtung eines zweigeschossigen Erweiterungsbaus mit einer Aufstockung und dem Neubau einer Zweifeldsporthalle für die Leistungsphasen 1 bis 9. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung sind zwei Varianten der Sporthalle (oberirdisch od. teilunterirdisch) hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Freianlagen und den Außenraum zu untersuchen. Die Freianlagen sind im Bereich des baulichen Eingriffs wieder grundschulgerecht anzupassen. Im Zuge des Erweiterungsbaus ist die Planung eines attraktiven und funktionalen Aufenthaltsbereichs für die Nutzung durch den Hort sowie die Offene Ganztagsschule (oGTS) vorgesehen. Der Pausenhof soll zu einem attraktiven, funktionalen und wirtschaftlichen (klimaresilienten) Aufenthaltsbereich entwickelt werden. Für Personal sollen zusätzliche Stellplätze geschaffen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.01.2027
Ende
31.07.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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