AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCJMQE9/documents) · Abgerufen am 17.08.2026 09:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-552603-2026/

SFA REKiZ - Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

Notice-ID: ted-552603-2026 · Procedure-ID: 9c4e5b49-e9ef-4cfd-af2b-383e46ecc535

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Stammdaten

Auftraggeber
St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH, Ahlen
Veröffentlicht
07.08.2026
Frist (Submission)
18.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45321000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Maßnahme ist die Ergänzung und Wiederherstellung der bestehenden Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) im Bereich der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren des Bestandsgebäudes (Bettenhaus) des St. Franziskus-Hospitals in Ahlen. Darüber hinaus umfasst die Maßnahme die Herstellung einer neuen WDVS-Fassadenbekleidung am eingeschossigen Erweiterungsbau, der an das Sockelgeschoss des Bettenhauses anschließt. Sämtliche Arbeiten sind fachgerecht an die vorhandenen Fassadenflächen anzubinden und an das bestehende Fassadenbild anzupassen.

Vertragslaufzeit

Periode
35 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen - Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).